Wir begleiten Sie im laufenden Verfahren (Gutachter:innenauswahl, Ergänzungsfragen, Stellungnahmen an IV usw.) und ergreifen die notwendigen Rechtsmittel um Ihren Leistungsansprüchen zum Durchbruch zu verhelfen.
Wie lange besteht der Anspruch auf Taggeld? Ist eine Rente der Unfallversicherung auszurichten, und in welcher Höhe? Was ist eine Integritätsentschädigung und habe ich Anspruch darauf? Diese Fragen klären wir mit Ihnen und machen Ihre Leistungsansprüche gegenüber der involvierten Unfallversicherung geltend.
Wir helfen Ihnen gerne, sich in diesem komplexen Rechtsgebiet zurechtzufinden und unterstützen Sie bei der notwendigen Koordination mit anderen Versicherungsleistungen.
In der Schweiz wohnhafte Personen müssen sich obligatorisch bei einer Krankenversicherung versichern. Die Leistungen, die die Krankenversicherung im Rahmen dieser Grundversicherung erbringen muss, sind gesetzlich definiert und für alle Kassen gleich. Weitere Leistungen lassen sich durch Zusatzversicherungen abschliessen.
Im Falle der Leistungsverweigerung durch die Versicherung stehen wir Ihnen gerne mit unserem Fachwissen zur Verfügung.Als Spezialist:innen im Bereich Privat-und Sozialversicherungsrecht decken wir auch weitere Sozialversicherungszweige, wie etwa Arbeitslosenversicherung, Ergänzungsleistungen und Familienzulagen ab. Die vielfältigen Einzelfragen, die sich hier stellen können, insbesondere auch im Hinblick auf die Koordination und das Zusammenspiel mit anderen (Sozial-)Versicherungsleistungen, sehen wir gerne direkt mit Ihnen an.