Vermuten Sie einen Behandlungsfehler oder wurden Sie Ihrer Ansicht nach nicht/ungenügend über eine Behandlung/einen Eingriff aufgeklärt, nehmen wir gerne eine erste Einschätzung, allenfalls unter Beizug eines/einer beratenden Arztes/Ärztin, vor. Danach werden wir das weitere Vorgehen und mögliche Haftungsansprüche sowie auch die Erfolgsaussichten konkret mit Ihnen besprechen.