Ist bei einem Unfall oder einer medizinischen Behandlung ein Dritter für die Schädigung verantwortlich, so muss dieser bzw. dessen Haftpflichtversicherung auch für die Anwaltskosten aufkommen. Wenn die Verantwortlichkeit und damit die Haftung unklar ist, sowie in den Rechtgebieten ausserhalb des Haftpflichtrechts, klären wir für Sie ab, ob die Anwaltskosten durch eine Rechtsschutzversicherung, die Opferhilfe oder durch den Staat im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege übernommen werden.
In ausgewählten Fällen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die von uns gegründete Vereinigung pro victima. Diese wurde im Jahre 2006 gegründet und dient der Unterstützung geschädigter Personen.